Verfälschte Information als Entscheidungsgrundlage

Kommenden Dienstag soll der Gemeinderat eine Entscheidung über den Platz der Alten Synagoge fällen. Grundlage dafür ist eine Vorlage, die Teile eines Gutachtens zusammenzufassen scheint, das sich mit den klimatischen Folgen der geplanten Umgestaltung auseinandersetzt. Der Gemeinderat soll also auf dieser Basis eine weitreichende Entscheidung treffen.

Laut Presseberichten gibt die Vorlage, die die StadträtInnen vorliegen haben, das Ergebnis verzerrt wieder.

Wie bekannt wurde, ist der Entwurf, der in der Bevölkerung auf heftige Diskussionen und breite Ablehnung stößt, nicht nur für die Nutzung im Sommer schlechter geeignet als der bisherige Platz. Zudem werden auch fachliche Einwände gegen die Planung, wie vom Beirat für Menschen mit Behinderungen abgebügelt – als im Interesse der Ästhetik der Platzgestaltung nicht umsetzbar. Teile der Bevölkerung werden also, wenn der Platz wie geplant für mehr als 11 Mio. € umgestaltet wird, bei der Nutzung wissentlich behindert oder ausgeschlossen.

Wir fragen uns, welche Interessen der Gemeinderat vertreten sollte, wenn er der Umgestaltung wie geplant zustimmt – sicherlich nicht die Interessen der gesamten Bevölkerung.

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