Anfrage : Informationspolitik der Stadt Freiburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Zugang zu Informationen und deren Verbreitung sowie der Zeitpunkt des Zugangs zu Informationen ist sehr wichtig für Entscheidungsprozesse. Wie das vonstatten geht, bestimmt, wer sich wie an einem Entscheidungsprozess beteiligen kann. Es gibt eine offensichtliche Verbindung zwischen der Beteiligung an Entscheidungsprozessen und dem Aspekt der Gerechtigkeit. Innerhalb der Verwaltungsstruktur der Stadt Freiburg sowie zwischen Stadtverwaltung und „BürgerInnenschaft“ existiert bekanntermaßen eine Schieflage.
Aus diesem Grund haben wir eine Anfrage zu den folgenden Punkten gestellt: Aufsichtsräte, Gemeinderat, Drucksachen, BesucherInnenempore.
Unserer (GAF) Meinung nach sollten diejenigen, die Anspruch darauf erheben, eine gerechtere Gesellschaft haben zu wollen, Schritte in diese Richtung unternehmen. Die Verbreitung von Informationen ist zwar nur ein Aspekt davon, aber wenn dieser ernst genommen wird, kann es durch mehr Transparenz zu gerechteren Entscheidungsprozessen kommen.
Weil es unser Wunsch ist, dass unsere Verwaltung sich öffnet und mehr Transparenz nach außen zeigt, bitten wir die folgenden Fragen zu beantworten.
Aufsichtsräte
In Sitzungen der städtischen Gesellschaften werden Themen behandelt, die sowohl die Kontrollfunktion der StadträtInnen betreffen als auch von politischer Bedeutung sind.
Doch ohne eine persönliche Vertretung in diesen Gremien bekommen Mitglieder des Gemeinderates keinen Zugang zur Tagesordnung, Unterlagen oder Protokollen. Dies geschieht, obwohl „gegenüber dem Gemeinderat (…) keine Verschwiegenheitspflicht besteht.“ (G-08/156)
Ist es möglich, dass alle GemeinderätInnen sowohl die Tagesordnung als auch die Protokolle und bei Bedarf die Unterlagen der Aufsichtratssitzungen erhalten?
Das sollte nicht nur für GemeinderätInnen gelten, sondern auch für alle, damit sich mehr Menschen über diese Arbeit informieren können.
Ist es möglich, die Gesellschaftsverträge so zu ändern, dass die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt wird und künftig nur noch für solche Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen gilt, die zum Wohl des jeweiligen städtischen Unternehmens zwingend der Verschwiegenheit bedürfen?
- Ist es außerdem möglich, den Medien die Tagesordnungspunkte, die nicht länger der Geheimhaltungspflicht unterliegen, bereits vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung unter Angabe des Beratungsdatums mitzuteilen?
- Ist es sinnvoll, die Sitzungen des Aufsichtrats in öffentliche und nicht öffentliche zu unterteilen?
Gemeinderat
Es ist allgemein bekannt, dass gemeinderätliche Fraktionen, die eine/n Bürgermeister/in stellen, einen Informationsvorsprung gegenüber Fraktionen und GemeinderätInnen haben, die keine/n stellen.
- Ist diese Situation der Verwaltung bekannt? Wenn ja, hat die Verwaltung überlegt, wie diese Schieflage überwunden werden kann?
- Warum bekommen manche gemeinderätliche Fraktionen sowohl die Tagesordnung als auch die Protokolle von DezernentInnen-Konferenzen? Welche Fraktionen erhalten diese Unterlagen und nach welchen Kriterien werden diese ausgegeben?
Bei der Podiumsdiskussion der Freien Wähler (04.03.10) hat der OB zugegeben, den damals geplanten Stadtbauverkauf vorbereitet zu haben, ohne die DezernentInnen-Runde zu informieren. Unserer Kenntnis nach haben Teile der Verwaltung dieses Thema mehr als 6 Monate bearbeitet, bevor es durch die Presse öffentlich gemacht wurde.
- Ist es üblich, dass Teile der Verwaltung so lange an einem Thema arbeiten, ohne dass zumindest die DezernentInnen-Konferenz informiert ist?
- Ist es möglich, die Information zu erhalten, ob Akten bezüglich dieser Arbeit existieren, damit die Arbeit der Verwaltung zumindest im Nachhinein transparent dargestellt werden kann?
- Ist es möglich, Akteneinsicht zu diesem Thema zu beantragen?
Drucksachen
Eine frühere Offenlegung von Unterlagen und Beschlussvorlagen kann die politische Teilhabe erleichtern. Dazu kommt eine verbesserte Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürgerschaft und GemeinderätInnen, die die Entscheidungsprozesse transparenter macht.
- Nach gegenwärtigen Regelungen werden Vorlagen grundsätzlich nach der letzten nichtöffentlichen Beratung veröffentlicht. Existieren Regelungen, zu welchem Zeitpunkt diese Vorlagen im Internet abrufbar sind?
- Ist es möglich, Sitzungsprotokolle (nicht nur Beschlüsse) ins Internet zu stellen? Ist es zudem möglich, Anfragen wie auch Antworten auf diese öffentlich im Ratsinformationssystem zu archivieren?
- Ist es möglich, Beratungsunterlagen mit dem Zeitpunkt ihres Versands an gemeinderätliche Mitglieder öffentlich zu machen? (Unter Berücksichtigung des Schutzes personenbezogener Daten) http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2002/tb-4.htm#t4_1_6
- Ist bei öffentlichen Sitzungen (besonders bei Ausschusssitzungen) die BesucherInnenempore deutlich ausgeschildert?
- Ist die Tür zu dieser Empore grundsätzlich offen?
- Falls kein Zugang zu dieser Empore während öffentlichen Sitzungen besteht, existiert eine Alternative für die Öffentlichkeit? Und wenn ja, ist diese deutlich ausgeschildert?
Mit freundlichen Grüßen
Coinneach McCabe
(Stadtrat)
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