Stellungnahme der Grünen Alternative Freiburg im Gemeinderat zum Prozess gegen Florian Stech
Die gemeinderätliche Gruppierung Grüne Alternative Freiburg nimmt Stellung zum Rücktritt von zwei Vorstandsmitgliedern des gleichnamigen Vereins. Unsere Meinung ist, dass es eine sehr gravierende aber durch die Umstände notwendig gewordene Entscheidung ist. Der Rücktritt kam nach der Verquickung der bisherigen Sprecherin Tina Gröbmayr in die juristische Verteidigung des bekannten Neo-Nazis Florian Stech in seinem Prozess wegen versuchten Totschlags. Wir wollen und müssen ausdrücklich klarstellen, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Aufforderung gab, das Recht auch dieses Beschuldigten auf eine Verteidigung in Frage zu stellen. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Verteidigung.
Der Vorwurf gegen Florian Stech ist, dass er am 1. Oktober 2011 auf einem Pendler Parkplatz in der Nähe von Riegel absichtlich mit seinem Auto in eine Gruppe von Menschen gerast sei. Er sei nicht nur bereit gewesen in Kauf zu nehmen, dass Menschen zu Schaden kommen, sondern habe absichtlich darauf abgezielt und sei bereit gewesen zu töten. Damals war ein Mensch von ihm erfasst und schwer verletzt worden, lag dadurch eine längere Zeit auf einer Intensivstation unter anderem wegen einer Gehirnblutung.
Zu diesem Zeitpunkt fand eine Veranstaltung statt, um die geplante Demonstration „Ohne Bauernstand stirbt unser Vaterland! Nur regional ist national“ zu finanzieren. Stech sollte auswärtigen Neonazis helfen, den Veranstaltungsort zu finden. Diese Demonstration sollte am Jahrestag der Deportation der badischen Juden stattfinden und war zudem von Stech angemeldet worden.
Wegen anderer Aktivitäten wurde Florian Stech mehrfach verurteilt z.B. wegen Gewaltdelikten; er war der NPD-Kandidat für den Wahlkreis Freiburg II bei der baden-württembergischen Landtagswahl 2011; in einem Hetzlied auf Youtube wollte er "den Jud’ vom Fahrrad" holen. All dies zeigt, dass er selbst definierter und bekannter Neo-Nazi ist.
Zudem hat er im Internet seine Fantasien darüber geäußert, die Gelegenheit zu nutzen einen politischen Gegner zu töten und damit vor Gericht durchzukommen mit dem Argument der Notwehr. Nur kurz darauf hat er das fast geschafft und benutzt jetzt dieses Argument der Notwehr zu seiner Verteidigung.
Zusätzlich werden Gerüchte gestreut, dass es einen Ausstieg aus der rechtsradikalen Szene gebe. Dies wurde am ersten Tag des Prozesses durch die VertreterInnen der Nebenklage als unzutreffend herausgestellt. Es ist daher davon auszugehen, dass Florian Stech nach wie vor ein Neonazi ist.
Anfang Juni hat Tina Gröbmayr (damalige Sprecherin des Vereins Grüne Alternative Freiburg) uns darüber informiert, dass sie sich an Stechs Verteidigung beteiligen wird. Dies löste erheblichen Druck aus, weil der Prozess am Montag, den 18. Juni bereits anfing.
Wir haben uns daraufhin damit befasst darüber zu diskutieren, wie wir diesen Schritt politisch bewerten, welche Auswirkungen er auf die gemeinderätliche Arbeit und auch die Aktiven der Grünen Alternative Freiburg hat. Obwohl die gemeinderätliche Gruppierung strukturell getrennt ist, wird sie in der öffentlichen Wahrnehmung selbstverständlich gleichgestellt, weshalb dies auch Auswirkung auf die gemeinderätliche Gruppierung hat.
Nochmals wollen wir betonen, dass es nicht darum ging, ob ein bekannter Neonazi verteidigt werden soll - selbstverständlich soll er verteidigt werden - ,sondern ob es vereinbar ist, in einem politischen Verfahren Entscheidungen im Interesse eines Neonazis zu treffen und gleichzeitig eine Gruppe mit einer diametral anderen Politik zu vertreten.
Es gab dazu eine sehr ausführliche Diskussion in einem offenen E-Mail Verteiler. Es gibt unterschiedliche Bewertungen zu dieser Diskussion. Daher sprechen wir uns dafür aus – selbstverständlich nur mit dem Einverständnis aller Beteiligten - diese E-Mail-Diskussion zu veröffentlichen, um so Transparenz herzustellen.
Durch diesen Prozess und auch durch andere Gespräche und Anfragen an uns müssen wir feststellen, dass es für die gemeinderätliche Gruppe nicht nur in sich eine grundlegend falsche Entscheidung ist, dass jemand, die der GAF angehört, an der Verteidigung mitwirkt, sondern dass dies zu gravierendem Vertrauensverlust und Handlungsunfähigkeit führt, wenn wir uns nicht öffentlich davon distanzieren. Uns wurde unter anderem zugetragen, dass sich kein Flüchtling mehr an uns wenden wird, der von fremdenfeindlicher Gewalt betroffen ist.
Das Problem lässt sich auch anhand eines Beispiels verdeutlichen: Wir waren dazu aufgefordert worden, die Bündniserklärung des „Solikreis Riegel“ zu unterstützen. Unter anderem ist darin zu lesen:
„Wir werden den Prozess von Florian Stech begleiten und den politischen Charakter seiner Tat betonen. Selbstverständlich werden wir uns dabei nicht auf einen Staat und eine Justiz verlassen, die so oft auf dem rechten Auge blind sind.
In diesem Sinne: Kommt zum Prozess und zu den Kundgebungen. Zeigt euch solidarisch mit den betroffen GenossInnen und lasst uns gemeinsam deutlich machen, dass faschistische Gewalt nicht unbeantwortet bleiben darf.“
http://riegelsoli.blogsport.de
Dieses ist eine übliche Erklärung, die linksgerichtete Gruppen ohne große Bedenken unterstützen könnten. Sie wird auch von diversen Gruppen, kulturellen Einrichtungen wie auch politischen Parteien unterschrieben.
Es ist für uns nach wie vor unlogisch dies zu befürworten und gleichzeitig den Täter zu verteidigen, der Neo-Nazi ist und bis zu diesem Zeitpunkt keine Reue gezeigt hat. Besonders hervorzuheben ist die Kritik an Staat und Justiz und die Solidarität mit dem Betroffenen. Diese Unlogik müsste auch für den Mandanten offensichtlich sein, dass Teile seiner eigenen Verteidigung diese Erklärung befürworten.
Für uns steht die Solidarität mit den Opfern von Nazi-Gewalt an erster Stelle. Ebenso begleiten wir eine kritische Beobachtung von staatlichen Einrichtungen gegenüber rechter Gewalt. Die gegenwärtige Diskussion bezüglich der NSU ist für die Notwendigkeit ein weiterer Beleg.
Schon am ersten Tag des Prozesses war offensichtlich, wie seitens der Kriminalpolizei Abteilung Staatsschutz versucht wird, den Prozess zu entpolitisieren. So wurde die rechtsradikale Gruppe „Kameradschaft Südsturm Baden“ als eine Gruppe von jungen Menschen beschrieben, die deutsches Gedankengut aufrecht erhalten will und Lieder singen. Stellt sich die Frage, was der Staatsschutz unter deutschem Gedankengut versteht?
Ein Versuch, Neonazi-Gruppen zu verharmlosen oder Stech selbst zu verharmlosen sollte nicht mit Toleranz verwechselt werden. Es ist nicht möglich, tolerant gegenüber Neonazi-Ideologie zu sein, weil sich diese auf massive Intoleranz stützt. Daher muss Neonazi-Ideologie effektiv verhindert werden. Dazu gehören verschieden Ebenen der Gerichte und die anwaltliche Tätigkeit ist eine dieser Ebenen.
Nach unserer Auffassung wie auch der von kritischen JuristInnen ist AnwältInnentätigkeit als politisch zu verstehen. Das heißt, dass in einer kritischen und sozialen anwaltlichen Ausübung die hiesige Macht und politische Formen berücksichtigt werden und daraus agiert wird. Daraus wird deutlich, dass ein gleichberechtigter Zugang zu einem neutralen Rechtsstaat erstrebenswert ist, aber nicht der Realität entspricht. Die Tätigkeit eines/einer politischen und kritischen AnwältIn besteht darin, diese Ungleichheit zugunsten der Schwächeren auszugleichen. In diesem Prozess stellt sich die Frage, ob der Neonazi Florian Stech in seinem politisch motivierten mehrfachen Mordversuch als der Schwache definiert werden kann. Die, die auch von hiesigen Machtverhältnissen benachteiligt werden, werden auch von den Neonazis als Andersdenkende oder mit anderem Lebensstil als feindlich bewertet. Gewalt ist für Neonazis ein legitimes Mittel, das eingesetzt werden darf - und wenn die Gelegenheit sich ergibt auch um zu töten.
Uns ist wichtig hervorzuheben, dass wir mit unserer Arbeit die gesellschaftlichen Missstände zu Tage bringen wollen. Wir solidarisieren uns daher ausdrücklich mit Opfern von Nazi-Gewalt und nicht mit dem Täter.

Kommentare
Vorverurteilung
Dass Florian Stech ein Neonazi steht fest.
Ob es Notwehr, Totschlag oder Mord war, steht für das Gericht, dem ich in einem Rechtsstaat wie der BRD zunächst einmal großes Vertrauen entgegenbringe, noch nicht fest, weshalb 9 Verhandlungstage anberaum sind, das zu klären.
Die argumentativen Irrlaufender der GAF haben ihr Urteil aber schon gefällt:
"In diesem Prozess stellt sich die Frage, ob der Neonazi Florian Stech in seinem politisch motivierten mehrfachen Mordversuch als der Schwache definiert werden kann."
und verzichten selbst auf das klassische "mutmaßlich" ...
[ed]
Das heißt, dass für Sie
Das heißt, dass für Sie folgender Satz auch zu weit geht:
"Für uns ist klar: Florian Stech hatte die Absicht, den jungen Antifaschisten zumindest schwer zu verletzten und nahm auch einen tödlichen Ausgang billigend in Kauf.“
Dies ist Teil der „Bündniserklärung zum Gerichtsprozess“.
http://riegelsoli.blogsport.de/aufruf/
Es wurde am 11.06.2012 im Netz gepostet, die Grüne Alternative Freiburg hat bereits vorher ohne Gegenstimmen beschlossen, dieses Bündnis zu unterstützen.
Somit ist klar, dass wir Partei ergreifen und das Bündnis unterstützen, wir sind nicht neutral. Es war eine Entscheidung der kompletten GAF-Gruppe und wurde vom gesamten Vorstand, der damals noch im Amt war, getragen. Falls sie uns also diesen Vorwurf machen, dann machen ihn allen, die diese Erklärung unterstützen.
http://riegelsoli.blogsport.de/unterstuetzerinnen/
Es ändert aber nichts an Ihrem Argument. Wir erklären uns solidarisch mit den NebenklägerInnen und teilen deren Meinung so wie auch die des Staatsanwaltes, der die Anklage erhoben hat und dies gehört mit dazu.
Übelst...
Schade, Ihr wart mir immer sympathisch. (Ich habe übrigens Euren Artikel in der Wikipedia angelegt, den ich um die neuen Fakten ergänzen werde). Ab sofort werde ich jeden, den ich kenne, vor Euch warnen: Ihr tretet rechtsstaatliche Grundsätze mit Füßen, wenn Ihr einer absolut integeren linken Juristin verbieten wollt, einen Nazi zu verteidigen. Ich war selten so angepisst und enttäuscht, Ihr solltet Euch wirklich schämen. JosFritz
Ihr tretet rechtsstaatliche Grundsätze mit Füßen
Hi Jos,
unsere Antwort auf deinen Kommentar ist sehr ausführlich und würde den Kommentarrahmen sprengen, deshalb haben wir diese auf die Diskussionsseite gestellt.
http://www.ga-freiburg.net/content/ihr-tretet-rechtsstaatliche-grunds%C3...
Stellungnahme : Anlässlich der Teilnahme einer „kritischen Juras
Anlässlich der Teilnahme einer „kritischen Jurastudentin“ beim Nazi-Prozess in Freiburg
Der AKJ Freiburg veranstaltet im Juli eine strafrechtskritische Veranstaltungsreihe in Freiburg. Zu der Veranstaltung „Strafrechtskritik aus der Praxis“ ist Tina Gröbmayr als Moderatorin eingeladen. Tina Gröbmayr ist angehende Strafverteidigerin und Mitglied des AKJ in Freiburg und steht in einem aktuellen Verfahren der Verteidigung des Nazis Florian Stech helfend zur Seite. Florian Stech wird aktuell der Prozess wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags gemacht. Er war mit einem Auto in eine Gruppe von Antifaschist_innen gefahren und hat dabei eine Person lebensgefährlich verletzt
Weiter: http://haj.blogsport.de/2012/06/23/stellungnahme/
.....Inszenierung der GAF-Soap durch die Hodeige Medien
Der Prozess gegen den Nazi Stech - Eine erste Zwischenbilanz mit RA Janssen
Die ersten drei Prozesstage sind um. Die "abgebrüht" vorgetragene Tatversion des Ortenauer Nazis Florian Stech wurde vom polizeilichen Notrufsystem dokumentiert. Dieses wurde weder von ihm noch seinen "Guards" aus der Staatsschutzabteilung der Emmendinger Kripo ausgelöst, sondern von einem aufgewühlten Zeugen. Seine akustische festgehaltene Version beweist ein hohes Maß von Bereitschaft, die Tötung in Kauf zu nehmen. Zur Prozessführung, der Verteidigung, der Ausleuchtung der Tatumstände ein Gespräch mit RA Janssen. Am Anfang ein Exkurs in Sahen Nebenklage, zu guter Letzt auch ein Exkurs zur Inszenierung der GAF-Soap durch die Hodeige Medien.
http://www.rdl.de/index.php?option=com_content&view=article&id=17181:Der...
RA Jens Janssen hat klare Worte gefunden
Jansen: Ich habe da eine relativ klare Meinung. Es ist überhaupt keine Frage – und das habe ich immer zum Ausdruck gebracht und werde es immer so zum Ausdruck bringen –, dass jeder das Recht auf Verteidigung hat. Das gilt für Tötungsdelikte, für BTM-Delikte, das gilt für Sexual-Delikte, das ist völlig unbestritten.
Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite es ist doch geradezu schizophren wenn ich sage, ich befinde mich, wenn ich den Vorgang richtig verstanden habe, bei einem Bündnis gegen oder für etwas und dann versuche, in einem Verfahren sozusagen die Seiten zu wechseln. Wobei die Rolle, die die angehende Kollegin da einnimmt, mir überhaupt nicht klar ist.
Sie ist persönlich wahrscheinlich ein hochanständiger Mensch, aber wenn man es mal hart formulieren will, dann würde man sagen, sich in diesen Konflikt rein zu begeben, ist ein Stück weit naiv.
Denn kein Mensch kann sich aufspalten in zwei Teile. Ich würde mir das für mich selbst auch niemals zutrauen, in der Öffentlichkeit [die] eine Meinung zu vertreten und im Prozess ein andere.
Das eine hängt immer mit dem anderen zusammen und färbt immer auf das andere ab. Auch Verteidiger sind Menschen.
Stellungnahme: arbeitskreis kritischer Juristinnen (Freiburg)
Stellungnahme: arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen (Freiburg)
https://linksunten.indymedia.org/de/node/63034
Freiburger akj aus dem Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen
Freiburger akj aus dem Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen
http://www.rdl.de/index.php?option=com_content&view=article&id=18622:fre...
BGH hebt freisprechendes Urteil gegen Nazi Stech auf
BGH hebt freisprechendes Urteil gegen Nazi Stech auf
http://www.rdl.de/index.php?option=com_content&view=article&id=20103:bgh...