Riegel-Bündnis und Verteidigung nicht vereinbar

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Gröbmayr verharmlost rechte Gewalt
Zukünftige gemeinsame politische Arbeit wird unmöglich


Die GAF Gruppe war von Tina Gröbmayr Anfang Juni über einen öffentlichen Email-Verteiler informiert worden, dass sie an der Verteidigung des bekannten Neonazis Florian Stech mitarbeiten wird. So gelangte diese Information an die Öffentlichkeit.
Sehr schnell wurde die Meinung innerhalb des Verteilers gegenüber Gröbmayr deutlich, dass es widersprüchlich sei, das Sprecherinnen-Amt der GAF auszuüben und gleichzeitig freiwilliger und untentgeltlicher Teil der Verteidigung zu sein. Dies kann am Beispiel des Solidaritätsbündnisses Riegel, das die NebenklägerInnen unterstützt, besonders deutlich werden. Wir als gesamte GAF Gruppe sind ohne Gegenstimmen dem Solidaritäts-Bündnis beigetreten, zusammen mit vielen anderen politischen Gruppen aus der Region.


Die UnterstützerInnen dieses Aufrufs schließen sich dem Vorwurf des versuchten Mordes an, stellen die Neutralität des Rechtsstaats bei Prozessen gegen Rechtsradikale in Frage und erklären ihre Solidarität mit den Geschädigten. Wer diese Erklärung nur kurz überflogen hat, in der dem Angeklagten vorgeworfen wird, absichtlich „den jungen Antifaschisten zumindest schwer zu verletzen“ und „auch einen tödlichen Ausgang billigend in Kauf [zu nehmen]“ wird sehen, dass diese mit der Verteidigung in keiner Weise vereinbar ist.

Der renommierte Rechtsanwalt Jens Janssen äußerte sich in einem RDL-Interview dazu und betont die Probleme der Vereinbarkeit einer Beteiligung an der politischen Positionierung bei gleichzeitigem Seitenwechsel zur Verteidigung in dem Gerichtsprozess: „ ...denn kein Mensch kann sich aufspalten in zwei Teile.“

Wir haben Tina Gröbmayr nie eine ideologische Nähe zum Mandanten unterstellt, so wie wir generell die Rechtsvertretung nicht mit den MandantInnen gleichsetzen. Dies stellen wir unmissverständlich klar. Ebenso ist für uns das Recht auf Verteidigung ein Recht, das jedem Menschen zusteht und das niemals in Frage gestellt werden darf – und  das haben wir auch nie in Frage gestellt!

Wir betonen erneut, dass wir Tina Gröbmayr nichts verbieten wollen und natürlich auch nicht können. Sie ist frei, jedes Mandat anzunehmen, das sie mit ihren eigenen Prinzipien vereinbaren kann. Monika Stein dazu: „Aber was uns beschäftigt, ist, dass unsere damalige Sprecherin sich an diesem Prozess beteiligt, den wir als Gruppe politisch bewerten und wie sie dadurch und dafür in der Öffentlichkeit auftritt. Das – und nur das – ist der Punkt unserer Auseinandersetzung.“

Es ist Teil der Verteidigungsstrategie, das Geschehen zu entpolitisieren und genau dagegen wehren wir uns. Wir äußern uns häufig zu gesellschaftlich-politischen Bereichen, die auch das Rechtssystem  betreffen. Beispiele davon sind das Aufenthaltsrecht (besonders Rechte von Flüchtlingen), Versammlungsrecht, Alkoholverbote usw. Hier ergreifen wir Partei, sind nicht neutral und beziehen klar und deutlich Stellung, denn das sollten wir als politische Gruppierung auch tun. Wir fragen uns also, warum genau in diesem Fall ein politisch leerer Raum entstehen sollte?

Für die Grüne Alternative Freiburg ist Stech ein Mensch mit einer politischen Agenda, das steht für uns an erster Stelle. Die moralische Frage ist für uns nicht zu bewerten. „Gewalt durch Neonazis muss als politische Äußerung verstanden werden. Dies ist keine Begleiterscheinung, es ist ein Ausdruck ihrer Politik“, betont Coinneach McCabe. Und weiter: „Daher kann Nazigewalt nicht mit anderen Delikten verglichen werden.“

Im öffentlichen Verteiler schien für Gröbmayr Stechs Austritt aus der rechten Szene wichtig, jetzt hat sie diese Position radikal revidiert. In Interviews ist sie noch weiter gegangen und hat rechtsradikale Delikte allgemein verharmlost, wie z. B.: „Denn S. ist für sie nicht die Neonazi-Größe, für die ihn einige in Freiburgs linker Szene halten.“ Später hat sie eine Gleichsetzung von links und rechts vorgenommen.

Coinneach McCabe dazu: „Diese Gleichsetzung ist vor dem Hintergrund des Prozesses gegen einen Rechten, der fast einen Menschen getötet hat, nicht zu tolerieren. Rechte Ansichten und Aktionen basieren auf vorhandene Diskriminierungen in der Gesellschaft, Linke hingegen setzen sich gegen diese Diskriminierungen ein.“

Die Relativierung von Nazigewalt, die presseöffentlichen abfälligen Bemerkungen und Angriffe gemünzt auf das angeblich mangelnde Rechtsstaatsverständnis, das implizit allen UnterstützerInnen des Bündnisses unterstellt wird, machen eine zukünftige gemeinsame politische Arbeit unmöglich. Die StadträtInnen der Grünen Alternative Freiburg meinen abschließend „Dass sich Frau Gröbmayr in eine neue politische Richtung bewegen will, ist selbstverständlich ihre Entscheidung, aber dass wir diese neue Richtung mittragen sollen, ist absolut nicht akzeptabel.“

Kommentare

Es ist im höchsten Maße bedauerlich, dass nun schon wieder Kritikpunkte erst an die Öffentlichkeit getragen werden, bevor mit mir darüber gesprochen wird. Dies widerspricht zudem der klaren Absprache aus unserem Mediationsgespräch. Ich dachte ernsthaft, wir wären nach dem diesem ersten Mediationsgespräch diesbezüglich einen Schritt weiter!
Nach dieser erneuten, bewussten öffentlichen Eskalation, die einem mir fremden Politikstil entspringt, bin ich endgültig entschieden, nun meinen Austritt aus der GAF zu erklären.

Zudem möchte ich folgendes klarstellen:
1. Ich habe nie rechts und links gleichgesetzt! In dem gut halbstündigen Interview bei TV Südbaden, das dann auf drei Minuten zusammengeschnitten wurde, habe ich mich lediglich von Gewalt als politischem Kampfmittel distanziert und betont, dass dies mir völlig fern liegt, egal ob die Ideologie dahinter rechts oder links zu verorten ist. Ich halte Gewalt (und damit meine ich nicht bereits die Methoden zivilen Ungehorsams, die für die Verwirklichung des Nötigungstatbestandes gem. § 240 StGB mitunter nach der Rechtsprechung ausreichen, sondern Gewalt im gängigen Sprachgebrauch) per se für menschenverachtend und halte nichts davon, Waagschalenspiele zu betreiben, ob weltweit in der Weltgeschichte nun linke oder rechte Gewalt mehr Übel angerichtet hat.
2. Das andere Zitat ist ebenso verkürzt wiedergegeben worden! Ich habe nie bezweifelt, dass S., jedenfalls zum Zeitpunkt der Tatbegehung, ein überzeugter Nazi war, der in der Region einige Netze miteinander verknüpft hat. Das wurde auch im Prozess von der Verteidigung zu keinem Zeitpunkt in Abrede gestellt. Kritisiert habe ich aber die Vorgehensweise des „Solibündnis Riegel“, ihn nun möglichst hoch zu hängen, um sich dann noch mehr zu freuen, über den möglichst weit rollenden Kopf, der ihm dann hoffentlich abgeschlagen wird (im übertragenen Sinne, versteht sich) und damit den Nazis insgesamt. Weil man nun endlich mal einen von denen in der Hand hat. Die fatale Konsequenz daraus war und ist nämlich, dass für S. die Unschuldsvermutung nicht mehr galt und gilt. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Wenn wir in Strafprozessen dieses Vorgehen zur Handlungsmaxime machen, dann geht unsere Gesellschaft zugrunde.
3. In diesem elementaren Kritikpunkt – Ausschaltung der Unschuldsvermutung – stand ich persönlich auch nie hinter der Bündniserklärung. Dennoch hatte ich kein Problem damit, wenn sich die GAF als Gruppe aufgrund einer Mehrheitsentscheidung hinter das Bündnis stellt. Diesen Unterschied in den Meinungen kann ich in einer pluralistischen-demokratischen Wähler_innenvereinigung gut aushalten. Ebenso wie eine solche Gruppierung es aushalten können sollte, dass ich mich anderweitig für die Gewährleistung der von mir als elementarer Grundstein unserer Strafrechtsordnung erachteten Unschuldsvermutung einsetze. Dies ist auch kein Ausdruck mangelnder Solidarität mit den Opfern neonazistischer Gewalt, da diese auf einer ganz anderen Ebene zu verorten ist. Hierzu bedarf ich auch keiner Aufspaltung meiner Person in zwei Teile!
4. Jedenfalls in dem Punkt, dass eine zukünftige gemeinsame politische
Arbeit zwischen der GAF und mir unmöglich ist, stimme ich mit der Presseerklärung überein, auch wenn die Gründe nicht deckungsgleich sind. Was damit gemeint ist, dass ich mich „in eine neue politische Richtung bewegen will“, ist mir schleierhaft.

Hallo Tina,

die Mediationsabsprache, sich nicht ohne vorherige Absprache an die Presse zu wenden, ist nicht von uns gebrochen worden. Dies liegt daran, dass du schon einen Interviewtermin bei TV Südbaden hattest und nichts davon erwähnt hast. Dieses Interview hast du - ohne Absprache - auch letzte Woche durchgeführt. Dazu kommen noch mehrere andere Gespräche mit JournalistInnen auch komplett ohne jegliche Absprache. War nicht dies ein Bruch der Mediationsabsprache? Oder hätten wir uns an die Vereinbarung halten müssen und du nicht?

Auf den anderen Teil des Kommentars bezogen: vieles stimmt nicht und ist so auch belegbar (z.B. hast du ausdrücklich befürwortet, dem Riegeler Solidaritätsbündnis beizutreten und dies geschah dann einstimmig). Mehr müssen wir dazu erst mal nicht sagen.

Eine Frage des Selbstverständnisses
Dürfen linke Anwälte Neonazis verteidigen? Ein Fall in Freiburg sorgt für heftige Debatten
Eine Anwältin aus dem linken Spektrum hat ihr Umfeld gegen sich aufgebracht, weil sie einen Neonazi gerichtlich vertritt. Dieser soll einen jungen Antifaschisten schwer verletzt haben. Die Diskussion in Freiburg berührt Grundsatzfragen des linken Selbstverständnisses.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/232284.eine-frage-des-selbstvers...

Interessant das in Norwegen nicht die ganze Arbeiterpartei gegen Herrn Lippestad, Verteidiger von Herrn Breivik, mobilisiert obwohl eben dieser ebenfalls Mitglied der Arbeiterpartei ist.
Die Norweger scheinen in dieser Frage wahrhaftig weiter als es die Menschen hier zu Lande sind.

Hier liegt ein grundlegender Unterschied vor. Tina Gröbmayr war nicht nur einfaches Mitglied, sondern Gruppensprecherin, womit sie eine Person ist, die in die Öffentlichkeit steht. Sie muss die gesamte politische Gruppe nach außen vertreten können.

Tina Gröbmayr hat angefangen Florian Stech in der Öffentlichkeit zu verteidigen und zu verharmlosen. Das stellt für uns ein Problem dar, wenn unsere Gruppensprecherin Nazi Gewalt verharmlost und relativiert.

Ohne ihre Tätigkeit als Anwältin ist das schon ein Problem. Es wäre auch nicht zu einer Grundsatzfrage geworden, wenn sie ihren Posten als Sprecherin aufgegeben hätte.

Dennoch war ihre juristische Arbeit der Anlass der zu dieser Diskussion geführt hat. Dieser Fall berührt die Ausführung ihrer Anwaltstätigkeit, was allerdings für uns als politische Gruppe nicht an erster Stelle steht. Wir können uns hier der Stellungnahme der Hamburger Kritischen JuristInnen anschließen:

http://haj.blogsport.de/2012/06/23/stellungnahme/

Wichtig ist hier noch einmal zu betonen, dass sie keine Pflichtverteidigerin ist. Sie ist also freiwilliger und unentgeltlicher Teil der Verteidigung.

Direkt zu Herr Lippestad, der ein Mitglied der Arbeiterpartei ist, aber nicht als Parteisprecher fungiert. Er muss nicht gleichzeitig die Arbeiterpartei nach außen vertreten und Breivik verteidigen. Zudem hält er seinen Mandant für geisteskrank, was im Freiburger Fall nicht zutrifft. Herr Lippestad hat auch Kritik geerntet, weil es für ihn auch ein zu großer Spagat zu sein scheint und die Frage gestellt wird, ob er seinen Mandant verraten hat.


Der plaudernde Verteidiger des Herrn Breivik

Verteidiger als Verraeter

Tina Gröbmayr übertrifft ihren Kollegen gewaltig. Sie hat einen Aufruf bei uns eingebracht und unsere Zustimmung befürwortet, der sagt:

„Für uns ist klar: Florian Stech hatte die Absicht, den jungen Antifaschisten zumindest schwer zu verletzten und nahm auch einen tödlichen Ausgang billigend in Kauf.“

Jetzt will sie davon nichts mehr wissen. In Gröbmayrs neuerer Erklärung (siehe oben) finden sich dann Sätze, wie:

„[Ich] halte nichts davon, Waagschalenspiele zu betreiben, ob weltweit in der Weltgeschichte nun linke oder rechte Gewalt mehr Übel angerichtet hat.“

Ich bin mir sicher, dass Herr Lippestad sich nicht zu so einer Aussage bewegen würde. Auf jeden Fall würde er nicht die beide letzte Zitaten gleichzeitig vertreten.

Neonazi-Prozess: Freispruch für den Angeklagten
Das Landgericht Freiburg hat den Ortenauer Neonazi Florian S. freigesprochen. Er war wegen versuchten Totschlags in drei Fällen angeklagt. Eine Straftat könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, so das Gericht.

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/neonazi-prozess-freispruch-fue...