Anfrage & Antwort : Extremismusklausel
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
- In welchen Verträgen der Stadt Freiburg, ob als Empfänger oder Geber, existiert eine sogenannte Extremismusklausel?
- Ist die „Extremismusklausel“ in allen Arbeitsverträgen vorhanden? Wenn nein, in welchen und warum und in welchen nicht und warum?
- Nach welchen Gesichtspunkten legt die Stadt fest, ob es sich bei einem Fördergeldempfänger um eine extremistische Gruppe handelt?
- Wie wird überprüft, ob ein/e Angestellte/r bzw. Beamte/r Extremist ist? Werden polizeiliche oder geheimdienstliche (z.B.Verfassungsschutz) Daten und Erkenntnisse dazu herangezogen?
- Informieren Staatsorgane von sich aus oder nur nach Anfrage durch die Stadt, wenn ein/e sogenannte Extremist/in im Dienst der Stadt ist?
- Wurden bereits Verträge wegen der „Extremismusklausel“ nicht unterschrieben?
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Werden Fraktionen bzw. Gruppierungen oder einzelne Gemeinderät/innen als
extremistisch eingestuft? Falls ja, wer und warum? - Wie ist nach Einschätzung der Stadt Freiburg „Extremismus“ bzw. „Extremist/in“ definiert? Werden dabei sogenannter Links- und Rechtsextremismus gleichgestellt?
- Das Verwaltungsgericht Dresden hat jetzt diese „Extremismusklausel“ als rechtswidrig verurteilt. Wie schnell wird diese Klausel daraufhin aus allen städtischen Schriftstücken und Verträgen verschwinden?
- Hält die Stadt Freiburg trotz dieses Urteils noch an dem Geist dieses Vorstoßes der Bundesregierung fest, um linke Politik durch eine Gleichstellung mit rechtsradikalem Gedankengut zu diskreditieren?
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