Anfrage & Antwort : Extremismusklausel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

  1. In welchen Verträgen der Stadt Freiburg, ob als Empfänger oder Geber, existiert eine sogenannte Extremismusklausel?
  2. Ist die „Extremismusklausel“ in allen Arbeitsverträgen vorhanden? Wenn nein, in welchen und warum und in welchen nicht und warum?
  3. Nach welchen Gesichtspunkten legt die Stadt fest, ob es sich bei einem Fördergeldempfänger um eine extremistische Gruppe handelt?
  4. Wie wird überprüft, ob ein/e Angestellte/r bzw. Beamte/r Extremist ist? Werden polizeiliche oder geheimdienstliche (z.B.Verfassungsschutz) Daten und Erkenntnisse dazu herangezogen?
  5. Informieren Staatsorgane von sich aus oder nur nach Anfrage durch die Stadt, wenn ein/e sogenannte Extremist/in im Dienst der Stadt ist?
  6. Wurden bereits Verträge wegen der „Extremismusklausel“ nicht unterschrieben?
  7. Werden Fraktionen bzw. Gruppierungen oder einzelne Gemeinderät/innen als
    extremistisch eingestuft? Falls ja, wer und warum?
  8. Wie ist nach Einschätzung der Stadt Freiburg „Extremismus“ bzw. „Extremist/in“ definiert? Werden dabei sogenannter Links- und Rechtsextremismus gleichgestellt?
  9. Das Verwaltungsgericht Dresden hat jetzt diese „Extremismusklausel“ als rechtswidrig verurteilt. Wie schnell wird diese Klausel daraufhin aus allen städtischen Schriftstücken und Verträgen verschwinden?
  10. Hält die Stadt Freiburg trotz dieses Urteils noch an dem Geist dieses Vorstoßes der Bundesregierung fest, um linke Politik durch eine Gleichstellung mit rechtsradikalem Gedankengut zu diskreditieren?