Pressemitteilung zum Urteil des VGH Mannheim vom 14.12.2010

Gängige Polizeipraxis als rechtswidrig verurteilt

Stadträtin Monika Stein in zweiter Instanz erfolgreich

Am 14.12.2010 wurde in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Klage von Monika Stein gegen das Land Baden-Württemberg verhandelt. Das oberste Gericht Baden-Württembergs stellte fest, dass die Polizei rechtswidrig handelte, als sie sie in der Nacht vom 1. auf den 2. Mai 2008 vorgeblich zur Personalienfeststellung auf das Polizeirevier mitnahm. Der Verwaltungsgerichtshof verwies darauf, dass Freiheitsentziehungen zur Personalienfeststellung nur im Ausnahmefall erlaubt seien, nur wenn die Mitnahme zum Revier „unerlässlich“ wäre. Auf keinen Fall reiche eine vage Gefahr der Störung der Maßnahme aus oder dass es „praktischer“ sei. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte schon in erster Instanz geurteilt, dass Monika Stein rechtswidrig von der Polizei durchsucht und erkennungsdienstlich behandelt worden war.

Monika Stein erklärt den Gang zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim wie folgt: „Es ging mir nicht in erster Linie um eine vollständige Rehabilitation meiner Person, sondern darum, dass eine in Freiburg gängige Praxis der Freiburger Polizei überprüft wird, Menschen bei nichtigen Anlässen zur Personalienfeststellung mit auf das Revier zu nehmen.“ Außerdem hatte sie auf die Unrechtmäßigkeit der Feststellung ihrer Personalien geklagt.

Der Anlass der polizeilichen Maßnahmen gegen Monika Stein war, dass sie sich im Ausklang des jährlichen Straßenfestes zum 1. Mai im Freiburger Stadtteil Im Grün nach einem Kneipenbesuch mit einem Bekannten kurz an einer schon seit Stunden existierenden Feuerstelle aufgehalten hatte.

Die Polizei versuchte beim VGH erneut das Freiburger Viertel Im Grün zu einer ganzjährig extrem bedrohlichen und für die Polizei fast lebensgefährlichen Gegend zu erklären. Diese behauptete Gefahrenlage war die Begründung des Einsatzleiters für das „praktischere“ Abführen der drei Personen zum Revier.

„Wir nehmen die Angst der Polizei vor einem Freiburger Stadtviertel zur Kenntnis. Wünschenswert wäre, wenn diese Verleumdungen aufhören würden“, so Coinneach McCabe.

Die Unrechtmäßigkeit der Feststellung von Monika Steins Personalien konnte nicht geklärt werden, da hier Aussage gegen Aussage steht. Ein Film von der konkreten Lage vor Ort während ihrer Festnahme existiert nicht, weil - nachdem zu einem früheren Zeitpunkt wohl durchgehend gefilmt wurde – nach Angaben der Polizei die Kamera genau zu diesem Zeitpunkt versagt habe. Nur deshalb konnte die Behauptung des Einsatzleiters nicht widerlegt werden, dass seine Beamten Monika Stein wegen der unübersichtlichen Situation als „Anscheins“-Gefährderin einstufen durften. Nur deshalb, darauf legte der Verwaltungsgerichtshof Wert, durfte die Polizei überhaupt die Personalien überprüfen.

Monika Stein begrüßt dieses Urteil: „Es zeigt, dass meine ehemalige Fraktion Junges Freiburg/Die Grünen in Sachen Bürgerrechte auf dem Holzweg war, als sie mich unter Druck setzte, diese Klage zurückzuziehen.“

Abschließend geben die StadträtInnen der Grünen Alternative Freiburg zu bedenken: „Dieses Urteil erklärt die gängige Praxis der Freiburger Polizei bei Personenüberprüfungen mit unklarem Anlass als rechtswidrig, Menschen auf die Polizeiwache mitzunehmen und damit ihrer Freiheit zu berauben, wenn ihnen das bequemer erscheint.“

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