Nächste Instanz soll Polizei vollständig verurteilen
Verfasst von gaf am 19. März 2009 - 17:12
Stadträtin Monika Stein wird gegen den Teil des Urteils, das ihre
Festnahme zur Personalienfeststellung in der Nacht des 1. Mai des
vergangenen Jahres für rechtmäßig erklärte, weiter vorgehen.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte in seinem am 23. Februar 2009
veröffentlichten Urteil zwar eindeutig festgestellt, dass die Polizei
rechtswidrig handelte, als sie Monika Stein nach der Festnahme auch noch
erkennungsdienstlich behandelte und durchsuchte, die vorangehende
Festnahme zur Personalienfeststellung jedoch für zulässig erachtet.
Dagegen will sich Monika Stein nun mit einer Berufung zum
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zur Wehr setzen. "Ich möchte
ein für allemal klären, dass die Polizei nicht ohne konkreten Anlass
Unverdächtige festnehmen darf", so die Stadträtin.
Das Verwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung selbst wenig
konkrete Gründe für die Maßnahme gegen Frau Stein genannt, die die
Polizei ihren eigenen Aussagen zufolge niemals im Verdacht hatte,
Straftaten begangen zu haben. "Der Verweis darauf, dass Frau Stein auf
einem Straßenfest eine Bierflasche in der Hand trug, und zu einem
anderen Zeitpunkt von anderen Personen Bierflaschen geworfen worden
seien, offenbart die Begründungsnot des Gerichts", kommentiert
Rechtsanwältin Anna Luczak, die Monika Stein vor Gericht vertrat, das
Urteil. Welches Verhalten (polizei-)rechtlich als Gefahr einzustufen
ist, ist jedoch anhand objektiver Kriterien zu ermitteln und nicht auf
Grund der besonderen Empfindlichkeit der handelnden Polizeibeamten.
Die Hoffnung und gleichzeitig wichtigstes Anliegen der Klägerin ist,
dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - anders als das
Verwaltungsgericht Freiburg - den hohen Wert, den die Verfassung dem
Freiheitsrecht einräumt, gegen vage Sicherheitsbedürfnisse verteidigt.
