Nächste Instanz soll Polizei vollständig verurteilen

Stadträtin Monika Stein wird gegen den Teil des Urteils, das ihre Festnahme zur Personalienfest­stellung in der Nacht des 1. Mai des vergangenen Jahres für rechtmäßig erklärte, weiter vorge­hen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte in seinem am 23. Februar 2009 veröffentlichten Urteil zwar eindeutig festgestellt, dass die Polizei rechtswidrig handelte, als sie Monika Stein nach der Festnahme auch noch erkennungsdienstlich behandelte und durchsuchte, die vorangehende Festnahme zur Personalienfeststellung jedoch für zulässig erachtet. Dagegen will sich Monika Stein nun mit einer Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zur Wehr setzen. "Ich möchte ein für allemal klären, dass die Polizei nicht ohne konkreten Anlass Unverdächtige festnehmen darf", so die Stadträtin. Das Verwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung selbst wenig konkrete Gründe für die Maßnahme gegen Frau Stein genannt, die die Polizei ihren eigenen Aussagen zufolge niemals im Verdacht hatte, Straftaten begangen zu haben. "Der Verweis darauf, dass Frau Stein auf einem Straßenfest eine Bierflasche in der Hand trug, und zu einem anderen Zeitpunkt von ande­ren Personen Bierflaschen geworfen worden seien, offenbart die Begründungsnot des Gerichts", kommentiert Rechtsanwältin Anna Luczak, die Monika Stein vor Gericht vertrat, das Urteil. Wel­ches Verhalten (polizei-)rechtlich als Gefahr einzustufen ist, ist jedoch anhand objektiver Kriterien zu ermitteln und nicht auf Grund der besonderen Empfindlichkeit der handelnden Polizeibeamten. Die Hoffnung und gleichzeitig wichtigstes Anliegen der Klägerin ist, dass der Verwaltungsgerichts­hof Baden-Württemberg - anders als das Verwaltungsgericht Freiburg - den hohen Wert, den die Verfassung dem Freiheitsrecht einräumt, gegen vage Sicherheitsbedürfnisse verteidigt.