Gericht: Polizei handelte rechtswidrig

Presseerklärung vom 23. Februar 2009 Gericht: Polizei handelte rechtswidrig Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg in dem Verfahren der Stadträtin Monika Stein gegen die Polizeidirektion Freiburg Die Festnahme der Stadträtin Monika Stein im Freiburger Stadtviertel "Im Grün" in der Nacht des 1. Mai letzten Jahres hat mit einem Urteil der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg nun seine abschließende Bewertung gefunden und die fiel zu Ungunsten der Polizei aus. Die erkennungsdienstliche Behandlung und die Durchsuchung der Stadträtin Monika Stein auf dem Polizeirevier Nord waren rechtswidrig. Monika Stein, die sich mit der Klage auch gegen den negativen Eindruck zur Wehr setzen wollte, den die Festnahme von ihr in der Öffentlichkeit vermittelte: "Ich hätte erwartet, dass die Polizei nicht erst in der Gerichtsverhandlung zugibt, dass gegen mich zu keinem Zeitpunkt irgendein Verdacht bestanden hat. Dann wären mir Häme und Vorverurteilungen erspart geblieben." Das Gericht hat zwar die Verbringung auf das Polizeirevier, die den rechtswidrigen Maßnahmen vorausging, als noch gerade zulässig eingestuft. Es glaubte damit der Polizei, dass diese befürchtete, die zu diesem Zeitpunkt ruhige Situation werde eskalieren, wenn Dritte die polizeiliche Maßnahme bemerken würden. Rechtsanwältin Anna Luczak, die Monika Stein vor Gericht vertrat, dazu: "Es ist rechtlich sehr zweifelhaft, dass Frau Stein nur wegen ihrer Anwesenheit vor Ort ihre Personalien angeben und der Polizei aufs Revier folgen musste. Nach eigenen Angaben hat die Polizei nur die Straße leeren wollen, um das seit über drei Stunden brennende Feuer in Ruhe zu löschen - dazu hätte sie aber einfach alle Anwesenden auffordern können, sich vom Feuer weg zu begeben. Wir überlegen deshalb, gegen das Urteil Berufung einzulegen." Die schriftliche Urteilsbegründung enthält zahlreiche Hinweise an die Polizei, wonach nur der Ausnahmefall des brennenden Feuers rechtfertigte, dass die Klägerin überhaupt in das Blickfeld polizeilicher Aufmerksamkeit geriet. Das Gericht hat in diesem Sinne nicht nur unmissverständlich festgehalten, dass sich die damalige Einschätzung der Lage aus heutiger Sicht anders darstellt, sondern auch dass polizeiliches Vorgehen sich jederzeit an den gesetzlichen Voraussetzungen zu orientieren hat. Deshalb war das Festhalten auf dem Polizeirevier zur Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung und Durchsuchung nach Auffassung des Gerichts klar rechtswidrig. Die Polizei muss aus alledem die richtigen Lehren ziehen und in Zukunft mehr Augenmaß beweisen. "Nach den aktuellen Vorgängen um drei festgenommene Studierende, die sich auf dem Polizeirevier nackt ausziehen mussten, ist klar, dass Öffentlichkeit und Politik ein besonders waches Auge auf die Polizei richten müssen", so Stadträtin Stein. Rechtsanwältin Luczak: "Die nächste Bewährungsprobe der Polizei werden ohne Zweifel die Proteste gegen das Nato-Treffen in Straßburg und Kehl am 3. und 4. April 2009 sein. Hier kann die Polizei Freiburg beweisen, dass sie rechtsstaatlich handeln kann und nicht ohne jede rechtliche Grundlage Leute mit polizeilichen Maßnahmen überzieht." Dr. Anna Luczak Rechtsanwältin Monika Stein Stadträtin Grüne Alternative Freiburg

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@ Karl Albrecht: Dass die

@ Karl Albrecht: Dass die Mitnahme zur Polizeiwache rechtlich sehr fragwürdig war, ist in einem Bericht auf www.akj-freiburg.de erklärt. Dass Frau Stein sich die Maßnahme selbst zuzuschreiben habe, hat das Gericht nicht gesagt (nicht einmal die Polizei behauptete das).

Tatsächlich hat Frau Stein zu

Tatsächlich hat Frau Stein zu Unrecht die Fertigung der Lichtbilder und die Durchsuchung über sich ergehen lassen müssen und es ist gut, dass dies vor Gericht richtiggestellt wurde. Durch die ziemlich einseitige Darstellung der Rechtsanwältin darf jedoch nicht untergehen, dass es sich dabei lediglich um Folgemaßnahmen handelte, deren Grundlage die Mitnahme auf das Polizeirevier zur Personalienfeststellung war. Dies aber war nach Ansicht des Gerichts rechtmäßig (und daher nicht mehr rechtlich sehr zweifelhaft, wie die Rechtsanwältin schreibt), weil Frau Stein aufgrund ihres Aufenthalts an der Feuerstelle mit einer Bierflasche in der Hand in die Nähe der Störer gerückt werden konnte. Dass dieser Eindruck aufkommen konnte, muss sie sich selbst zuschreiben: es muss doch einem klar sein, dass man mit dem rechtswidrigen Feuer in Verbindung gebracht wird, wenn man nachts gegen 02.00 Uhr unmittelbar dabei steht, um sich zu wärmen und sein Bier zu trinken.

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