Wem nützt das präventive „Gruppentrinkverbot“?
Verfasst von gaf am 13. Februar 2009 - 17:12
Unsere Stadt gibt sich viele Etiketten, auch das der „offenen Stadt“. Doch für wen ist Freiburg „offen“?
Durch die Polizeiverordnung können Menschen von öffentlichen Plätzen vertrieben werden, die dort Alkohol konsumieren und dadurch die öffentliche Ordnung stören könnten. Diese Verordnung betrifft vor allem Obdachlose und Suchtkranke, häufig Menschen, die auf Beratungs-, Hilfs- oder Unterstützungsangebote angewiesen sind, und führt dazu, dass die Anlaufstellen von diesen schlechter erreicht werden können.
Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass die Menschen, die diese brauchen, sie auch räumlich erreichen können. Verbote und Verordnungen dürfen das nicht verhindern.
Beunruhigend ist, dass das Amt für öffentliche Ordnung meint, die Bänke auf dem Stühlinger Kirchplatz sollen „insbesondere den älteren Quartiersbewohnern und Kirchenbesuchern zum verweilenden Aufenthalt dienen“.
Unsere Vorstellung von einer offenen Stadt ist aber die, dass sich in einem öffentlichen Park alle erholen können sollte – die älteren QuartiersbewohnerInnen ebenso wie auch Eltern mit Kindern, Wohnungslose, junge Studierende usw. Niemanden sollte der Aufenthalt unangenehm oder unmöglich gemacht werden. Das sollte unser Ziel sein – nicht die Entfernung von Personen, die stören könnten.
